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Grundstück verkaufen & kaufen

Grundstück verkaufen & kaufen mit Böttger & Scheffler Immobilien

Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen? Ob Kaufen, Mieten, Verkaufen oder vermieten: Als renommierte, führende Immobilienmakler unterstützen wir Sie mit großem Engagement, viel Leidenschaft und umfassendem Know-how beim Verkauf Ihres Grundstückes. Auf dieser Seite erhalten Sie auch einen Überblick über unser Online-Angebot für Grundstücke in Berlin und Brandenburg.

Sie sind unsicher, welches Grundstück zu Ihrem Bauprojekt passt? Mit unserer individuellen Beratung ermitteln wir gemeinsam Ihre Schwerpunkte für den Kauf eines Grundstücks und finden das passende Objekt.

Finden Sie jetzt den passenden Käufer für Ihr Grundstück oder Ihren passenden Bauplatz!

Grundstück verkaufen

Die Gründe ein Grundstück verkaufen zu wollen können divers sein. Besonders heutzutage ist der frühzeitige Erwerb von Baugrundstücken für den späteren Bedarf dank niedriger Zinsen eine attraktive Investition. Doch was, wenn die Lebensplanung sich ändert oder das Grundstück doch nicht zu den ursprünglichen Erwartungen passt? Auch Erbschaften oder eine günstige Preisentwicklung sind gute Gründe, ein Grundstück zu verkaufen. Dabei stehen mehrere Möglichkeiten offen:

Verschiedene Zielgruppen

Je nachdem, ob es sich bei Ihrem Grundstück im Raum Berlin-Brandenburg um Bauerwartungsland, Rohbauland (unerschlossen), Bauland (erschlossen) oder ein Wald-/Wiesengrundstück ohne vorgesehene Bebauung handelt, kommen unterschiedliche Zielgruppen infrage. Möchten Sie ein kleines Grundstück verkaufen, das sich für Ein- oder Zweifamilienhäuser eignet, ist ein Verkauf an Privatpersonen denkbar. Handelt es sich hingegen um ein sehr großes Grundstück, das sich auch für Mehrfamilienhäuser (oder als Kapitalanage) eignet, könnte diese besonders für Bauträger und Investoren von Interesse sein. In beiden Fällen ist jedoch eine umfangreiche Kenntnis des Immobilienmarkts und viel Vorbereitungsarbeit notwendig.

Bauvoranfrage stellen

Sie sind unsicher, ob Ihr zu verkaufendes Grundstück in Berlin oder Brandenburg überhaupt bebaubar ist? Gibt es keinen oder keinen eindeutigen Bebauungsplan, kann sich vor der Vermarktung Ihres Grundstücks eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt lohnen. Sie erhalten anschließend eine rechtsverbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit in Form eines Bescheids (in Berlin und Brandenburg 3 Jahre gültig) und somit Klarheit und Rechtssicherheit. Zudem kann sich diese Vorgehensweise positiv auf den Verkaufspreis Ihres Grundstücks auswirken.

Grundstück teilen

Sie versuchen seit Längerem erfolglos, ein Großgrundstück zu verkaufen? Wenn es baurechtlich möglich ist, können Großgrundstücke auch in kleinere Grundstücke geteilt werden. Zwar müssen diese kostenpflichtig neu vermessen und im Grundbuch umgetragen werden, im Anschluss ließe sich insgesamt jedoch ein höherer Kaufbetrag realisieren.

Sie möchten Ihr Grundstück vermieten?

Einige Grundstücke, etwa Gartengrundstücke oder Freizeit- und Erholungsgrundstücke sowie landwirtschaftliche Nutzflächen müssen nicht zwingend verkauft werden. Sie eignen sich auch zur Vermietung oder Verpachtung und sind dann dank regelmäßiger Miet- oder Pachteinnahmen auf die lange Sicht rentabler.

Grundstück verkaufen oder vermieten mit Böttger & Scheffler Immobilien

Ob Verkauf von Grundstücken oder Vermietung, wenn Sie selbst über keine Erfahrung oder Zeit für das anstehende Projekt verfügen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Immobilienmakler. Als erfahrene und hervorragend vernetzte Partner stehen wir von Böttger & Scheffler Immobilien Ihnen im Rahmen unseres Rundum-Sorglos-Abwicklungsservice während des gesamten Prozesses mit tiefgreifendem Fachwissen zur Seite, ermitteln kostenlos den Marktwert Ihres zu verkaufenden Grundstücks in Berlin oder Brandenburg, beraten Sie umfassend und übernehmen die professionelle Vermarktung inklusive Besichtigungen bis hin zur Übergabe auf Wunsch.

GRUNDSTÜCK KAUFEN

Sie wollen sich den Traum vom eigenen Haus in der Metropolregion Berlin-Brandenburg erfüllen und planen nach eigenen Vorstellungen zu bauen? Dann ist ein passendes Grundstück in Berlin oder Brandenburg die Basis Ihres Bauvorhabens. Doch Vorsicht, Grundstück ist nicht gleich Grundstück, denn diese sind immer auch schon im Vorhinein für bestimmte Zwecke vorgesehen. Folgende Nutzungsarten können dabei vorbestimmt sein:

  • reine Wohnnutzung
  • überwiegende Wohnnutzung mit kleinen Läden oder Praxen im Haus
  • Mischnutzung (Wohn- und Gewerbenutzung, die den Anwohner nicht stört)
  • rein gewerbliche Nutzung
  • Gartengrundstück (gelegentliche Nutzung zur Erholung)
  • Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung

Auch ist nicht jedes Grundstück für die Bebauung vorgesehen. Handelt es sich um Bauland, darf dieses aber auch nicht mit jeder Art von Gebäude bebaut werden. Je nach Vorhaben kommen für Sie also nur bestimmte Grundstücke in Frage.
Um Ihnen die Suche so einfach und zeitsparend wie möglich zu gestalten, ist es daher sinnvoll, einen Immobilienmakler hinzuzuziehen. In unserem Online-Angebot an Grundstücken in Berlin oder Brandenburg finden Sie alle wichtigen Angaben zum Nutzungszweck bereits in der Übersicht, damit Sie sich schneller auf das Wesentliche konzentrieren können.

BEBAUUNGSPLAN FÜR GRUNDSTÜCKE: NUTZUNG, HAUSTYP, GESCHOSSZAHL

Wenn es darum geht, ein Grundstück zu kaufen oder zu mieten und anschließend zu bebauen, fällt in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Begriff “Bebauungsplan”. Es handelt sich dabei um Vorgaben im Rahmen der städtebaulichen Planung und Entwicklung. Als rechtliches Kerndokument regelt der Bebauungsplan alle Aspekte rund um die Nutzung Ihres Grundstücks. Darüber hinaus beinhaltet er Bestimmungen zu folgenden Punkten:

  • Überbaubare Grundstücksfläche (Baufenster)Die Überbaubare Grundstücksfläche regelt, wo auf dem Grundstück gebaut werden soll (Baulinie) und definiert gleichzeitig die Grenzen der Baufläche (Baugrenze). Auch die Position von Nebengebäuden und dem Standort einer Garage sind hier verankert.
  • HaustypNicht jeder Haustyp eignet sich für jedes Grundstück und jedes Gebiet, daher planen die Gemeinden vorab, welche Hausart wo gebaut werden soll, z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhäuser, Mehrfamilienhaus… Auch ob die Bauweise offen (mit seitlichem Grenzabstand) oder geschlossen sein soll, wird darin angegeben.
  • Anzahl der zulässigen Geschosse

    Auch die Anzahl der Stockwerke kann per Bebauungsplan für das Gebäude auf Ihrem Grundstück vorgegeben werden und somit verpflichtend sein.
  • Höhe des Gebäudes

    Neben der Anzahl der Stockwerke werden die Höhe des Firsts und der Traufe geregelt, die die Gesamthöhe des Gebäudes regeln.
  • Dachform und -neigungSie möchten ein Haus mit Flachdach? Dann sollten Sie darauf achten, dass der Bebauungsplan Ihres Grundstücks dieses auch zulässt, denn er schreibt auch die Dachform und -neigung vor – etwa ein um 30° geneigtes Dach.
  • Bepflanzung des GrundstücksBefinden sich auf dem zum Verkauf stehenden Grundstück bereits Bäume, Sträucher oder sonstige Anpflanzungen, kann festgesetzt werden, dass diese erhalten werden müssen. Ebenso kann die spätere Anpflanzung bestimmter Pflanzen gefordert werden.

Der Bebauungsplan stellt einen ganzen Katalog an Anforderungen an Ihr Bauprojekt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Ihre baulichen Vorstellungen mit dem Regelwerk des Grundstücks vereinbar sind. Um Probleme bei der späteren Planung des Hauses zu vermeiden, sind umfassende Kenntnisse auf dem Immobilienmarkt notwendig, die vor allem junge Paare häufig noch nicht besitzen. Böttger und Scheffler Immobilien unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung und umfassendem Know-how bei der Suche nach Ihrem Grundstück in Berlin und Brandenburg.

GRUNDSTÜCK KAUFEN ODER MIETEN?

Ähnlich wie bei Haus und Wohnung stellt sich auch beim Grundstück die Frage: kaufen oder mieten / pachten? Ausschlaggebend für die Beantwortung dieser Frage ist vor allem, welchem Zweck das Grundstück dienen soll und was der Bebauungsplan dafür vorsieht. Geht es um den Schritt ins (selbst erbaute) Eigenheim oder den neuen Hauptsitz Ihres Unternehmens, ist der Kauf die gängige Praxis, um sich sämtliche Nutzungsrechte zu sichern.
Wer viel Geld und Zeit für ein Bauprojekt aufwendet, tut dies in der Regel für die Ewigkeit und möchte es nicht wieder rückgängig machen müssen. Genau das wäre aber im Falle einer Kündigung des Miet-/ Pachtgrundstücks der Fall, denn Mietobjekte müssen im ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Die zusätzlich eingeschränkten Nutzungsrechte machen das Mieten von Grundstücken ebenfalls eher unattraktiv.
Es gibt aber Ausnahmen, in denen eine Anmietung von Grundstücken sinnvoll sein kann, etwa wenn es sich um ein Gartengrundstück (Schrebergarten) oder einen sogenannten Mietkauf handelt, bei dem das Grundstück nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Frist als Eigentum an den Mieter übergeht. Diese Konstellation ist eher selten, doch auch hier handelt es sich letztlich um einen Kauf des Grundstücks, der – genau wie direkte Käufe – weitere Zusatzkosten beinhaltet:

Notar- und Grundbuchgebühren

Der Eigentümerwechsel des Grundstücks muss urkundlich festgehalten und im Grundbuch eingetragen werden. Dazu bedarf es der Dienste eines Notars, denn erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar ist der Kauf rechtskräftig. Für diesen Schritt fallen ca. 1-2 % des Kaufpreises an.

Erschließungs- und Vermessungskosten

Nicht immer sind Grundstücke voll erschlossen. Die Kosten für den Anschluss an Stromnetz, Gas- und Wasserversorgung und Kanalisation sowie an Straßen etc. fallen dann ebenfalls für den Käufer an.

Maklercourtage

Da unbebaute Grundstücke vom neuen Bestellerprinzip für Immobilienkäufe ausgeschlossen sind, trägt die Maklerprovision von 6,96 % des Kaufpreises nach wie vor der Käufer.

Grund- und Grunderwerbsteuer

Wer ein Grundstück kauft, zahlt auch die Grunderwerbsteuer. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises.

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Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen? Gerne unterstützen wir Sie tatkräftig Ihren Verkauf. Wir verfügen über ein gut gepflegtes Interessenten-Portfolio.

Noch nicht das Richtige dabei? Eventuell umfasst unser Portfolio weitere passende Angebote für Ihr Grundstück. Ob verkäufliche Grundstücke im Online-Angebot erscheinen, entscheidet der Verkäufer. Einige Verkäufer wünschen eine vertrauliche Behandlung oder verzichten aus anderen Gründen bewusst auf die Online-Vermarktung. Sprechen Sie uns gern direkt an.

Ob Sie Ihr Grundstück verkaufen oder kaufen, vermieten oder mieten, es bebauen oder als Garten nutzen möchten: Vertrauen Sie Böttger & Scheffler Immobilien.

Seit 1992 vermitteln wir erfolgreich und mit großer Kundenzufriedenheit sowie regelmäßigen Auszeichnungen Grundstücke. Ein hoher Qualitätsanspruch, umfangreicher Service sowie hoch motivierte und gut geschulte Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung begleiten Sie bei Böttger & Scheffler Immobilien auf Ihrem Weg zum Grundstücksverkauf oder zum passenden Grund. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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